Reuther GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Komplette Messestände
1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Vollkaufmann) und dem Auftragnehmer, der Reuther GmbH (RG), kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die RG zustande. Erfolgt binnen 10 Tagen kein Widerspruch gilt dies als Annahme.
Die RG bietet: Komplett eingerichteter Messestand mit Standfläche, Stoffwänden, Teppichboden, Licht, Hocker, Tresen und einen Ausstellerausweis. Hier ist die persönliche Anwesenheit des Kunden erforderlich.
2. Platzierung der Stände auf der gebuchten Fläche erfolgt ausschließlich durch die RG.
3. Keine Haftung der RG, insbesondere für Kataloge, Transparente und Dekoartikel bei Auf- und Abbau sowie beim Transport. Ausnahme Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
4. Die RG bemüht sich, den angekündigten Messeplan einzuhalten. Änderungen z.B. wegen Ausfall einer Messe, schlechter Platzierungsvorschläge des Messeveranstalters, Krankheit oder höherer Gewalt werden, in Absprache mit den Auftraggebern, mit vergleichbaren Messen ausgeglichen. Keine Gewähr für die genannten Messetermine.
5. Stornierung eigener Stände durch den Auftrag-geber orientiert sich an den Stornobedingungen der jeweiligen Messe und zuzüglich dreier Werktage. Die RG berechnet zu den Stornogebühren der Messen weitere 15% des Standpreises.
Bei Stornierungen durch die Messen, z.B. wegen höherer Gewalt, orientiert sich die RG an den Erstattungen der Messen. Erstatten die Messen den Kostenausfall nicht, erstattet die RG bis 50% des Preises.
6. Rechnungsstellung erfolgt vier Monate vor der Messe, innerhalb der genannten Frist, nach Erhalt der Rechnung auf ein Mal. Ein gewährter Frühbucherrabatt verfällt bei nicht fristgerechter Zahlung. Bei Zahlungsverzug behält sich die RG das Recht auf marktüblichen Zinsen zum ausstehenden Rechnungsbetrag vor.
Ist der Rechnungsbetrag drei Werktage vor der Messe noch nicht eingegangen behält sich die RG das Recht vor die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig davon fällig.
7. Der Kunde akzeptiert auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messen. Hierzu gilt besonders:
- Die Standgrenzen nicht durch Exponate und „Nasenschilder“ zu überschreiten.
- Ansprache der Besucher und Verteilen von Werbematerial ist nur vom eigenen Stand aus erlaubt.
II. Allgemeingültige Schlussbestimmungen
Für sämtliche Verträge wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand für alle Ansprüche aufgrund des Auftrages eines Vollkaufmannes ist München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Der Auftraggeber kann die RG nur an deren Sitz verklagen.
Reuther GmbH
Manfred Reuther (GF)
Winzererstr. 65
80797 München
Tel. 089 3088 1-28
0171 7122 008
Fax 089 30881-18
E-mail: info[at]messe-reisemarkt[dot]de
UID DE128913604
Postbank
IBAN DE05 7001 0080 0110 0208 00
BIC (SWIFT-Code): PBNKDEFF
Stand: 1.3.2020
Laden Sie sich bei Bedarf bitte die AGB hier (pdf-Datei) herunter und drucken Sie aus.